Auszug aus AEVO § 6 / 1

"Wer durch eine Meisterprüfung oder eine andere Prüfung der beruflichen Fortbildung nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen hat, gilt für die Berufsausbildung als im Sinne dieser Verordnung berufs- und arbeitspädagogisch geeignet"

Auszug aus BBiG § 28 / 3

„Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber abweichend von den besonderen Voraussetzungen des § 30 die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist.“

Auszug aus BBiG § 30 / 2

Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer:
1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat, Berufsbildungsgesetz v. 23.03.2005 (BGBl. I S. 931)
2. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat.

Da meine Schulungen und Fachunterrichte ausschließlich bei Bildungsträgern und Bildungseinrichtungen stattfinden, deren Eignung als Ausbildungsstätte bereits durch die zuständige Landesbehörde geprüft und festgestellt wurde, trete ich als freier Dozent und Trainer in der Funktion eines vom Auftraggeber bestellten Anweisers (Facharbeiter mit Lehrauftrag) auf.

Die Rahmenbedingungen für den zeitlichen Ablauf der Schulungen bilden die jeweiligen Haus- bzw. Betriebsordnungen der Auftraggeber. Individuelle Absprachen mit dem Auftraggeber sind möglich.

Die thematisch / inhaltliche Grundlagen der Schulungsinhalte sind die Ausbildungsordnung der Länder, der Ausbildungsrahmenplan und die vom Auftraggeber vordefinierten Bildungsziele.

Alle weiteren Beziehungen zum Auftraggeber regeln, wenn nicht anderweitig in einem Honorarvertrag vereinbart, meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden mit meiner Beauftragung akzeptiert.